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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06   

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https://dejure.org/2006,12962
LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06 (https://dejure.org/2006,12962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.08.2006 - 9 Sa 379/06 (https://dejure.org/2006,12962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. August 2006 - 9 Sa 379/06 (https://dejure.org/2006,12962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines unter Anwendung einer Drohung zustande gekommenen Aufhebungsvertrages; Inaussichtstellen einer ordentlichen Kündigung als Drohung gegenüber dem Arbeitnehmer; Widerrechtlichkeit einer Drohung mit einer ordentlichen Kündigung; Drohung mit einer ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ZPO §§ 513 ff.; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 142; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1 Alt. 2 § 142 Abs. 1
    Anfechtung des Aufhebungsvertrages bei widerrechtlicher Drohung mit ordentlicher Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06
    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 = BAGE 74, 281, 285).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozess als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 = BAGE 74, 281, 285).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95 = AP Nr. 43 zu § 123 BGB).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruches eine arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 543/95 a. a. o.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06
    Auch dem Weiterbeschäftigungsantrag des Klägers sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichtes (Beschluss vom 27.02.1985 = NZA 1985, 702) stattzugeben gewesen, da zuvor festgestellt worden sei, dass das Arbeitsverhältnis über den 30.04.2006 hinaus fortbestehe.
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 379/06
    Die Drohung muss bewusst darauf gerichtet sein, den Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber der sonst zu erwartenden Maßnahme erscheinen soll (vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1981 - 2 AZR 664/79 n. v.; vgl. Datenbank "juris").
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